| - |
|
Die Behandlungsbedarfs(befunds)gruppen
|
|
| A |
Entwicklungsstörungen des Kopfbereiches sind und bleiben im Leistungskatalog der GKV. |
| U |
Zahnunterzahlen - also das Fehlen von Zähnen aufgrund einer Nichtanlage - sind im Leistungskatalog der GKV enthalten, wenn ein Lückenschluss notwendig ist oder eine KFO-Behandlung vor der prothetischen Versorgung erforderlich ist. |
| S |
Bei Zahndurchbruchsstörungen wird eine KFO-Behandlung von der GKV gezahlt - mit Ausnahme von Durchbruchsstörungen der Weisheitszähne. |
| D |
Eine Therapie distaler Bisslagen (also z.B. die Rücklage des Unterkiefers) wird nur noch dann bezahlt, wenn die Rückverlagerung mehr als 6 mm beträgt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass schon eine Rücklage ab 3 mm in der Regel aus funktionellen Gründen therapiert werden sollte. Diese "leichte Ausprägung" einer Fehlstellung ist selbst zu bezahlen. |
| M |
Mesiale Bisslagen (z.B. ein vorstehender Unterkiefer) bleiben im Leistungskatalog der GKV. |
| O |
Der offene Biss, ist auch bei geringer Ausprägung behandlungsbedürftig- jedoch erst ab einer Ausprägung von 4 mm oder mehr im Leistungskatalog der GKV enthalten. Bei geringerer Ausprägung muss die Behandlung daher privat finanziert werden. |
| T |
Tiefbissfälle werden nur dann auf Kosten der GKV therapiert, wenn es zu einem Einbiss der unteren Frontzähne in die Gaumenschleimhaut (traumatischer Gingivakontakt) kommt! Tiefe Bisse - ohne traumatischen Einbiss in die Gingiva - sollten auch behandelt werden, sind jedoch Privatleistung. |
| B |
Bukkal- oder Lingualokklusion, d.h. das "Vorbeibeißen" von Seitenzähnen bleibt im Leistungskatalog der GKV. |
| K |
Bei Abweichung der Kieferbreiten kommt die GKV nur dann für die Therapie auf, wenn bereits eine Kreuzbisssituation herrscht. Eine - unbedingt notwendige - Korrektur des Kopfbisses geschieht allerdings auf eigene Kosten. |
| E |
Bei Kontaktpunktabweichungen (z.B. bei Engstand) werden ab einer Ausprägung von mehr als 3 mm auf Kosten der GKV therapiert. |
| P |
Platzmangelsituationen können nur noch dann auf Kosten der GKV therapiert werden, wenn der Platzmangel mehr als 3 mm beträgt. |