| Der Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach Beendigung seines Zahnmedizinstudiums mindestens ein Jahr als Zahnarzt gearbeitet hat und anschließend eine mindestens dreijährige zusätzliche Spezialausbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie (Behandlung von Kieferfehlstellungen) und der Orthodontie (Behandlung von Zahnfehlstellungen) abgeschlossen hat.
Der Kieferchirurg ist ein Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Er hat nach dem Studium der Zahnmedizin dem Studium der Medizin eine kieferchirurgische Weiterbildung absolviert. In Zusammenarbeit mit dem Kieferorthopäden ist er unter anderem für die chirurgische Korrektur von Kieferfehlstellungen zuständig.
Der Hauptberührungspunkt zwischen den beiden Fachdisziplinen liegt in der Behandlung der Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte (kieferorthopädisch-kieferchirurgische) Behandlung erforderlich machen. Hierbei liegt in der Regel die erste Verantwortlichkeit beim Kieferorthopäden, der meistens zuerst vom Patienten aufgesucht wird. Der Kieferorthopäde entscheidet, ob der Patient eine kombinierte Behandlung benötigt oder nicht.
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